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Information zum Finanzierungsnachweis

Euroscheine

Euroscheine, © picture-alliance/dpa

18.05.2023 - Artikel

Bei einigen Visa-Anträgen (z.B. zum Studium bzw. Sprachkurs) muss ein formeller Finanzierungsnachweis in der Regel für das erste Jahr des geplanten Aufenthalts (bei kürzeren Aufenthalten für einen entsprechend kürzeren Zeitraum) vorgelegt werden.

Die Finanzierung kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

Sperrkonto

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Diese Art des Finanzierungsnachweises wird von der Botschaft ausdrücklich empfohlen. Die Höhe des erforderlichen Betrages entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Ihren Aufenthaltszweck.

Sie können pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrags zugreifen. Die Eröffnung eines Sperrkontos ist grundsätzlich bei jedem Geldinstitut möglich, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist.

Bei Beantragung des Visums soll eine aktuelle Bescheinigung des Geldinstituts in Deutschland über das Guthaben auf dem Sperrkonto vorgelegt werden. Spätestens bei Abholung des Visums muss die entsprechende Bescheinigung vorliegen; eine Visumerteilung ist andernfalls in der Regel nicht möglich.

Verpflichtungserklärung

Eine weitere Möglichkeit zum Nachweis der Finanzierung ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 AufenthG. Mit dieser Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine (üblicherweise in Deutschland lebende) Person, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten zu übernehmen und auch für die Kosten einer ggf. erforderlichen Abschiebung aufzukommen.

Eine Verpflichtungserklärung kann bei der für den deutschen Wohnort des Erklärenden zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. Über die vorzulegenden Unterlagen sollte sich die Verpflichtungsgeberin / der Verpflichtungsgeber bei der jeweiligen Behörde informieren.

Auf der Verpflichtungserklärung muss explizit der Zweck des Aufenthalts (z. Bsp. Studium oder Sprachkurs) angegeben sein. Eine Verpflichtungserklärung mit der Anmerkung „Zum Zwecke des Besuchs“ ist für einen Visumantrag zum Sprachkurs/Studium nicht ausreichend. Die Verpflichtungserklärung darf nicht älter als sechs Monate sein. Ebenso muss auf der Verpflichtungserklärung vermerkt sein, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde. Die Glaubhaftmachung reicht nicht aus.

Im Ausnahmefall kann eine Verpflichtungserklärung bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden. Soweit Interesse an der Abgabe einer Verpflichtungserklärung an einer deutschen Auslandsvertretung besteht, sollten Sie sich mit der betreffenden Auslandsvertretung hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und Terminvereinbarung vorab in Verbindung zu setzen.

Stipendium

Die Finanzierung eines Studien- oder Sprachkursaufenthaltes kann auch durch ein Stipendium einer deutschen oder europäischen öffentlichen Stelle nachgewiesen werden. Es ist hierzu die Vorlage einer Stipendienbescheinigung auf Deutsch oder in deutscher Übersetzung mit Angabe des Zwecks, zu dem das Stipendium gewährt wird, Dauer und Höhe des Stipendiums notwendig.

Soweit das Stipendium den erforderlichen Mindestbetrag nicht vollständig abdeckt, muss ergänzend ein weiterer Finanzierungsnachweis vorliegen (z.B. Eröffnung eines Sperrkontos, auf welchem der Differenzbetrag eingezahlt wird oder Nachweis über eigenes Vermögen).

Eigenes Vermögen

In einzelnen Fällen kann die Finanzierung durch eigenes Vermögen der Visumbewerberin / des Visumbewerbers, oder einer anderen Person nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit kommt vor allem in Betracht, wenn ein Teil der Finanzierung bereits gesichert ist, z.B. durch ein Stipendium, und/oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse deutlich über dem geforderten Mindestbetrag liegen.

Die Eröffnung eines Sperrkontos ist auch in diesem Fall erforderlich, jedoch erst nach Einreise nach Deutschland.

Soweit Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf.

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