Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Zur Beratung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen stehen Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Vertretungen in Spanien zur Verfügung (Kontakt).
Hilfreiche Informationen finden Sie ggf. auch auf der Homepage der deutschen Botschaft in Ihrem Geburtsland (z.B. USA, Argentinien, Brasilien,..).
Staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge können entweder direkt an das Bundesverwaltungsamt übersandt oder über die für den jeweiligen Wohnort zuständige deutsche Vertretung eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Vertretung zunächst per E-Mail. Einen Termin zur persönlichen Vorspräche vereinbaren Sie bitte erst nach Aufforderung durch die zuständige Vertretung.