Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz 
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
        
          
  Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wird es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.