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Krankenversicherung im Visumverfahren

Gesundheitskosten, Stethoskop und Euro Geldscheine

Krankenversicherung, Gesundheitskosten, © Colourbox.de

01.08.2024 - Artikel

Wann muss ich ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen?

Der Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist eine Regelerteilungsvoraussetzung für jedes Visum der Kategorie D (nationales Visums).

Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Gültigkeit des Visums erst ab dem Tag erfolgen kann, ab dem ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Bei Familiennachzug zu einem Deutschen muss für das Visum kein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Wir empfehlen dennoch den Abschluss einer Versicherung, da sie Behandlungskosten sonst selbst tragen müssen.

Welche Krankenversicherungen werden anerkannt?

Der Krankenversicherungsschutz muss die Leistungen umfassen, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 – 3 SGBV Anspruch haben. Der Versicherungsvertrag darf keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters, der Aufgabe einer Tätigkeit, des Wechsels des Aufenthaltszwecks oder des Verlustes eines legalen Aufenthaltsstatus enthalten.

Eine Reisekrankenversicherung oder die Europäische Versicherungskarte eines anderen Mitgliedsstaates ist als Nachweis des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nicht ausreichend.

Ich werde in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Brauche ich eine zusätzliche Versicherung?

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Diese private Krankenversicherung muss ebenfalls die Leistungen umfassen, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 – 3 SGBV Anspruch haben.

Ich werde nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, welchen Versicherungsschutz benötige ich?

Besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht nach Einreise ist Versicherungsschutz für mindestens 3 Monate nachzuweisen. Diese Krankenversicherung muss ebenfalls die Leistungen umfassen, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 – 3 SGBV Anspruch haben.

Was gilt für Studierende?

Bei Studierenden muss entweder der Nachweis der Universität, dass eine Immatrikulation bereits erfolgt ist oder der Nachweis einer Krankenversicherung bis zur Immatrikulation erbracht werden. Der Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Für Studierende ab 30 Jahren gelten gesonderte Regelungen.

Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Informationen zu deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen sowie zum Wechsel in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung aus der spanischen Krankenversicherung finden Sie hier in in deutscher Sprache.

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