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Gebühren und Auslagen für ein Visum
Kreditkarten, © Picture Alliance
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Bei Barzahlung wird die Gebühr auf volle Euro aufgerundet.
Die Gebühr muss bei Antragstellung bar oder mit Kreditkarte entrichtet werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich.
Zusätzlich können Auslagen in Höhe von 3,- Euro, z.B. für Telekommunikations- oder Kopierkosten, fällig werden.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Madrid weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung).
Keine Gebühr fällt in folgenden Fällen an:
- Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher
- Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre
- Aufenthalte mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind