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Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokumentes / Verlustanzeigen

Ausweisverlust

Ausweisverlust, © colourbox

19.04.2024 - Artikel

Sie sind als Tourist in Spanien und haben Ihr Ausweisdokument verloren oder Sie sind bestohlen worden?

Rückflug nach Deutschland

Gemäß geltenden spanischen Luftsicherheitsbestimmungen ist ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. Nach einem Ausweisverlust akzeptieren erfahrungsgemäß einige Fluggesellschaften ersatzweise die Vorlage einer polizeilichen Passverlustanzeige (vgl. unten) ggfs. in Verbindung mit einem Foto oder Kopie des verlorenen Ausweisdokumentes als Identitätsnachweis für die Rückreise nach Deutschland.

Wir raten Ihnen daher, mit Ihrer Fluggesellschaft (ggfs. auch über Ihren Reiseveranstalter) abzustimmen, ob in Ihrem Fall die Rückreise mit einer polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls Sie über eine Kopie oder ein Foto Ihres Ausweisdokumentes verfügen, sollten Sie die Fluglinie darauf hinweisen.

Lokale Kontaktdaten:

Hinweise des Konsulates Málaga (Polizeidienststellen, Bargeldbeschaffung, Fluggesellschaften)

Hinweise des Generalkonsulates Barcelona (Fluggesellschaften)

Reiseausweis als Passersatz

Die für Sie zuständige Auslandsvertretung kann einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zur Durchreise anderer Länder (Transit, außer Großbritannien), nicht aber zur Einreise in Drittstaaten.

Wo sich die nächste deutsche Vertretung befindet, entnehmen Sie bitte dem Konsulatfinder. Auch die meisten Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln (außer Alicante und Andorra) können Reiseausweise ausstellen (weitere Informationen).

Zur Beantragung des Reiseausweises benötigen Sie folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Sie erhalten das Antragsformular selbstverständlich auch in der Auslandsvertretung)
  • 2 Passfotos (In Madrid, Palma, Barcelona (jeweils € 6) und Málaga (€ 7) sind Fotoautomaten vorhanden, in denen für Erwachsene und größere Kinder Fotos gemacht werden können. Für Babys und Kleinkinder sollten die Fotos mitgebracht werden.)
  • sofern vorhanden: Identitätsnachweis
  • Gebühren: 52,00 €

Der Diebstahl bzw. Verlust eines deutschen Ausweisdokumentes muss den zuständigen deutschen Behörden angezeigt werden. Dies kann in der Auslandsvertretung erfolgen. Empfehlenswert ist jedoch zusätzlich eine Anzeige bei der spanischen Polizei zu erstatten, (bspw. für Versicherungsfragen, weitere Informationen vgl. unten).

Um die Bearbeitung eines Ersatzausweises zu beschleunigen, sollten Sie der zuständigen Vertretung vor Antragstellung über das Kontaktformular folgende Informationen mitteilen

  • Name, Geburtsdatum und vollständige Heimatadresse
  • Ausstellungsort und, sofern bekannt, weitere Angaben des verlorenen Dokuments
  • telefonische Erreichbarkeit, ggfs. Kontaktperson
  • Datum und Uhrzeit der geplanten Rückreise

Der Ausstellung eines Reiseausweises für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte zustimmen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (weitere Informationen unter: Pässe für Minderjährige).

Eltern/ gesetzliche Vertreter von allein reisenden Minderjährigen können ihre Zustimmung (Formular für die Zustimmungserklärung) für den Reiseausweis im Bürgeramt ihrer deutschen Heimatgemeinde/Auslandsvertretung erklären und diese bitten, diese unmittelbar per E-Mail/ Fax an die zuständige Auslandsvertretung zu übersenden.

Ein Reiseausweis kann im Regelfall nur während der regulären Arbeitszeiten der Konsulate ausgestellt werden. Bei Passverlust am Wochenende oder am Feiertag ist die Ausstellung eines Reiseausweises daher frühestens am darauffolgenden Werktag möglich. Ein Rückflug der möglicherweise mangels Ausweisdokument nicht angetreten werden kann oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in Zeiten hohen touristischen Aufkommens die Ausstellung des Dokuments binnen eines Arbeitstags nur in Ausnahmefällen möglich ist. Dies gilt insbesondere für die balearischen Inseln in der Sommerreisezeit.

Verlustanzeige

Beim Verlust von Ausweisdokumenten, Bankkarten und/oder Geld ist es ratsam eine polizeiliche Verlustanzeige aufzugeben, bspw. als Nachweis für Versicherung und Banken als auch die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes in Deutschland. Sie können die Verlustanzeige bei jeder Polizeidienststelle aufgeben.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit eine Anzeige online zu erstatten. Die spanische Polizei bietet diesen Service über ihre Homepage ebenfalls in deutscher Sprache an. Die online gestellte Anzeige muss binnen 72 Stunden bei einer beliebigen Polizeistation persönlich bestätigt und unterzeichnet werden.

In Katalonien bieten die Mossos d`Esquadra ebenfalls einen online-Service zur Aufgabe von Anzeigen an.

Soweit Ihr Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren gegangen oder entwendet worden ist, sollten Sie die Online-Funktion sperren lassen. Dies ist unter der Nummer 0049 116 116 möglich. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Weitere Informationen und lokale Kontaktdaten:

Muster - Verlustanzeige

Hinweise des Generalkonsulates Barcelona (Polizeidienststellen)

Hinweise der Botschaft Madrid (Bargeldbeschaffung und Polizei)

Formulare zum Download

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