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Asyl in Deutschland

Ankunft Notfall-Flüchtlinge

Ankunft „Notfall-Flüchtlinge“, © dpa

28.02.2023 - Artikel

Einen Antrag auf Asyl in Deutschland können Sie nicht bei einer deutschen Auslandsvertretung stellen.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten keine Asylangelegenheiten. Bei den deutschen Auslandsvertretungen in Spanien können keine Asylanträge gestellt werden. Auskünfte zu Asylangelegenheiten können nicht erteilt werden.

Zuständig für die Bescheidung von Asylanträgen ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 


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