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Freiberufliche Tätigkeit

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24.04.2024 - Artikel

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn kein Vertrag über eine Beschäftigung mit einem Unternehmen abgeschlossen wurde, jedoch auf der Basis einer Vereinbarung Leistungen erbracht werden.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.

Für Staatsangehörige folgender Staaten muss vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragt werden, wenn die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.

Wer kann das Visum beantragen?

Ein Visum kann beantragt werden von Personen, die nach Deutschland einreisen möchten, um eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn kein Vertrag über eine Beschäftigung mit einem Unternehmen abgeschlossen wurde, jedoch auf der Basis einer Vereinbarung Leistungen erbracht werden.

Hilfreiche und detaillierte Informationen zur Freiberuflichen Tätigkeit erhalten Sie außerdem auf dem Service Portal der Stadt Berlin unter folgendem Link.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte.

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Bitte geben Sie bei der Terminbuchung im Feld „Weitere Informationen“ an, ob Sie den Antrag gemeinsam mit Familienangehörigen stellen wollen. In diesem Fall geben Sie bitte die Daten der Familienangehörigen (Namen, Geburtsdatum, Passnummer) an.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
  • Ertragsvorschau (detaillierte Info hierzu finden Sie zum Beispiel hier)

  • Absichtserklärungen von potentiellen Auftraggebern über anvisierte Engagements

  • Nachweise über Berufserfahrung, vergangene Projekte o.ä.

  • Schreiben, in denen Sie Ihre Geschäftsidee erklären und warum sie diese in Deutschland ausüben möchten in deutscher oder englischer Sprache

  • Falls vorhanden: Nachweise über erworbene Qualifikationen, die in Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen

  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise

  • ​​​​​​​Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Für die Erteilung des Visums kann die Zustimmung weiterer Behörden in Deutschland erforderlich sein. Die Botschaft hat auf deren Bearbeitungsdauer keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung mehrere Monate. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.

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