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Häufige Fragen zum Thema Rente

19.09.2024 - FAQ

FAQ

Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung mit der Vorwahl 0800 ist eine gebührenfreie Nummer innerhalb des Festnetzes der Deutschen Telekom. Gespräche aus dem Ausland können nicht an diese Telefonnummer vermittelt werden. Sollte Ihnen das Erreichen der Servicenummer nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle in Berlin. Die Telefonnummer und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die zentrale Rufnummer +49 30 8650 zu wählen. montags bis donnerstags von 8:00 - 19:00 Uhr und am Freitag von 8:00 - 15:30 Uhr

Aus Spanien erreichen Sie das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer: 00800 1000 4800 (nur in deutscher Sprache) Montag – Donnerstag 7:30-19:30 Uhr und Freitag 7:30-15:30 Uhr.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Verbindungsstelle für Spanien
Königsallee 71
D- 40215 Düsseldorf
Tel: +49 / 211 / 9370 ó 937 / 3728
Fax: +49 / 211 / 937 / 3096
E-Mail: post@drv-rheinland.de


Hier finden Sie das Kundenportal und die Online-Services der DRV.


Wenn Sie besondere Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland haben, die über die Beantragung der Rente von Spanien aus hinausgehen, steht Ihnen die DRV unter der Emailadresse internationale-beratung@drv-bund.de zur Verfügung.


Wenn Sie früher einmal in Deutschland gearbeitet haben, nun aber in Spanien leben, sollten Sie Ihre deutsche Rente über die spanische Rentenversicherung „Dirección Provincial del Instituto Nacional de la Seguridad Social“ (INSS) beantragen, die Ihren Antrag dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Dieser Weg empfiehlt sich insbesondere dann, wenn neben dem Anspruch auf eine deutsche Rente auch Ansprüche auf eine spanische Rente bestehen. Das INSS ist verpflichtet, Ihren Antrag entgegenzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier Deutsche Rente

Einen Antrag auf deutsche Witwenrente könnten Sie direkt bei der deutschen Rentenversicherung oder bei der spanischen Seguridad Social stellen, dieser wird dann zur Deutschen Rentenversicherung DRV weitergeleitet.

Weitere Informationen finden Sie hier: Deutsche Rente - Auswärtiges Amt (diplo.de)

Die spanische tarjeta sanitaria haben Sie im Regelfall bekommen, weil Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind. Sollten Sie diesen Versicherungsschutz kündigen, ist Ihre tarjeta sanitaria nicht mehr abgedeckt und anfallende Kosten der spanischen Krankenversicherung werden dann direkt von Ihnen angefordert.

Mehr Informationen zu diesen Thema finden Sie hier:

Kranken- und Pflegeversicherung in Spanien - Auswärtiges Amt (diplo.de)
Als Rentner/Rentnerin in Spanien - Auswärtiges Amt (diplo.de) .

Einen Sterbefall sollten Sie so bald wie möglich direkt der zuständigen Rentenbehörde bekannt geben, um Überzahlungen zu vermeiden.

Überzahlungen müssen von den Erben erstattet werden.

Übersenden Sie der Rentenbehörde unter Angabe der Rentenversicherungsnummer eine Sterbeurkunde in mehrsprachiger Form (plurilingüe).

Im Regelfall ist es möglich, Dokumente auf elektronischem Weg über das Kontaktfenster der Internetseite der jeweiligen Rentenbehörde zu übermitteln. Eine Übersendung auf dem Postweg ist natürlich ebenfalls möglich, kann aber u.U. längere Zeit in Anspruch nehmen und ist auch weniger zuverlässig.

Derzeit werden die spanischen Ständesämter sukzessive auf ein digitales Urkundenwesen umgestellt, nach der Umstellung werden nur noch digital verifizierbare Urkunden ausgestellt. Diese Urkunden werden von den deutschen Rentenbehörden akzeptiert.

Da es in Deutschland keine Stelle gibt, an der sämtliche Rentenzahlungen einschließlich privater Renten und Pensionen zentral erfasst werden, ist ein Negativbescheid über deutsche Rentenzahlungen nicht möglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass keine staatliche deutsche Rente bezogen wird. Diese Anfrage können Sie mithilfe dieses Musters an die Deutsche Rentenversicherung Bund richten.

Der Renten Service benötigt eine ausgefüllte und von Ihrer Bank bestätigte und unterzeichnete Zahlungserklärung / Zahlungsermächtigung. Das Formular in verschiedenen Sprachen können Sie hier herunterladen.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Postrentennummer (deutsche Rentenversicherungsnummer) auf dem Formular oben rechts anzugeben.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular postalisch an:

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

13496 Berlin

Tel.: 0049 221 5692 777

Fax: 0049 221 5692 778

Die Umstellung auf Ihr neues Bankkonto kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen.

Der „Digitale Lebensnachweis“ bietet die Möglichkeit, papierlos einen Lebensnachweis mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen. Rentenberechtigte Personen weltweit erhalten mit der Anpassungsmitteilung über die neue Rentenhöhe ab Juli 2024 und dem papiergebundenen Formblatt für die Lebensbescheinigung ein zusätzliches Schreiben zum digitalen Lebensnachweis. Dieses enthält u.a. einen persönlichen QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone oder Tablet. Der QR-Code leitet direkt zum Identifikationsverfahren mit der POSTIDENT App weiter. Die App steht mehreren Sprachen zur Verfügung.

Die Nutzung des Verfahrens ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und an Feiertagen möglich. Rentenberechtigte Personen registrieren sich in der Anmeldemaske mit ihrem Vornamen, Nachnamen und ihrer E-Mail-Adresse, um am digitalen Lebensnachweis teilnehmen zu können. Der Identifizierungsprozess wird gestartet und die 12-stellige Vorgangsnummer angezeigt. Andere Personen (außer die rentenberechtigte Person selbst) sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Weitere Informationen zu dem digitalen Lebensnachweis können dem folgenden Link entnommen werden: www.rentenservice.de/DLN.

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