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Kurzzeitaufenthalte (max. 90 Tage)

Der deutsche Reichstag in Abendsonne mit wehenden Deutschlandflaggen

Reichstag mit Abendsonne, © picture alliance / Lars Halbauer

28.02.2023 - Artikel

Was ist ein Kurzzeitaufenthalt?

Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.

Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Erwerbstätigkeit. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.

Wer kann ohne Visum einreisen?

Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen in Spanien lebende Nicht-EU-Staatsangehörige kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass) und ein gültiger spanischer Aufenthatstitel ist ausreichend.

In Spanien lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.

Zudem sind Angehöriger einiger anderer Staaten nicht visapflichtig. Eine Übersicht finden Sie hier.

Visumpflicht und autorización de regreso

Sie benötigen kein Visum für einen Kurzaufenthalt, wenn Sie:

  • die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes besitzen und
  • über einen gültigen Aufenthaltstitel für Spanien verfügen (tarjeta de residencia)

Die Ein- oder Durchreise mit einer abgelaufenen spanischen Aufenthaltsgenehmigung und dem Nachweis des Antrags auf Verlängerung ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn Sie eine sog. „autorización de regreso“ erhalten haben.


Kann ich arbeiten?

Bei einem Kurzzeitaufenthalt dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika oder künstlerische Auftritte geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt

Dass Sie von der Visumpflicht befreit sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein unbedingtes Recht auf Einreise haben und keine Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.

Wenn Sie nicht EU-Bürger/EU-Bürgerin sind, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllen, wenn Sie nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen:

  • Gültiger Reisepass, nicht älter als 10 Jahre
  • Gültige spanische Aufenthaltserlaubnis in Form von:
    - Tarjeta de residencia
    - Tarjeta de extranjeros/ estudiante
    - Tarjeta de regimen comunitario
    - Spanisches Visum Kategorie „D“
    - Schengenvisum Kategorie „C“, gültig für alle Schengener Staaten
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Ihre Reise (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Kredit- und/oder EC-Karten, Reiseschecks)
  • Nachweis Ihres Reisezwecks (z.B. Hotelreservierung, Einladung/Verpflichtungserklärung von Familien oder Freunden, Einladung von Geschäftspartnern)
  • Nachweis Ihrer Absicht, vor Ablauf von 90 Tagen wieder aus Deutschland auszureisen (z.B. Rückflugticket)
  • Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung, gültig für Ihren gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 €; gültig in allen Schengenstaaten). Die spanische Krankenversicherungskarte „tarjeta sanitaria europea“ ist ausreichend.
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