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Studium in Deutschland

Vorlesung in einem Hörsaal

Vorlesung in einem Hörsaal, © Colourbox

16.04.2024 - Artikel

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.

Wenn Sie bereits einen spanischen Aufenthaltstitel besitzen und lediglich für ein oder zwei Semestern an einer deutschen Hochschule studieren möchten, können Sie auch im Rahmen der Mobilität ohne Visum einreisen. Das erforderliche Verfahren ist hier beschrieben.

Wer kann das Visum beantragen?

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.

Ausländische Doktoranden, die an einer deutschen Hochschule zur Promotion oder zu einem Doktorandenprogramm als Vollzeitprogramm zugelassen worden sind, können ein Visum für ein Promotionsstudium in Deutschland beantragen. Soll die Promotion im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Forschungsvereinbarung mit einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen, ist ein Visum zum Forschungsaufenthalt zu beantragen.

Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden.

Nach Abschluss des Studiums können Sie einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland erhalten.

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Bitte geben Sie bei der Terminbuchung im Feld „Weitere Informationen“ an, ob Sie den Antrag gemeinsam mit Familienangehörigen stellen wollen. In diesem Fall geben Sie bitte die Daten der Familienangehörigen (Namen, Geburtsdatum, Passnummer) an.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher, spanischer oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Die Originale werden Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurückgegeben.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
  • Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg, mit Hinweis auf die Unterrichtssprache. Die Vorlage eines Ausdrucks einer PDF-Datei ist ausreichend, wenn diese mit Unterschrift und Stempel der Universität versehen ist. Im Laufe des Verfahrens kann ggf. das Original nachgefordert werden

  • Nachweis eines Schulabschlusses, der zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt oder Nachweise über bereits erworbene akademische Abschlüsse

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf. Sofern Sie diesen nicht auf Deutsch / Englisch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche/ englische Sprache beizufügen.

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für das beabsichtigte Studium und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden. Sofern Sie dieses nicht auf Deutsch / Englisch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche/ englische Sprache beizufügen.

  • Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassungsentscheidung bestätigt: Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache)

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    Finanzierung:
    Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.208 € (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.
    Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid, die ein Visum nach § 17 Abs. 2 AufenthG beantragen, müssen abweichend mindestens 1.027 € monatlich (12.324 € im Jahr) zur Verfügung stehen.

  • Für PHD-Studenten: Einladung des betreuenden Professors / der betreuenden Forschungseinrichtung sowie eine kurze Beschreibung des Vorhabens und ggf. eine Zulassung der Universität zur Promotion mit jeweils 2 Kopien.

  • Sofern Sie bereits in Spanien studieren: aktuelle Studienbescheinigung.

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

  • Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich. Die Botschaft hat auf deren Bearbeitungsdauer keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung vier bis sechs Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland in der Regel mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.



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