1. Langfristiger Aufenthalt/Daueraufenthalt
Unter einem langfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt von mehr als 90 innerhalb von 180 Tagen bzw. von mehr als 90 Tagen am Stück. Generell ist hierzu ein Visum erforderlich, wenn Sie nicht EU-Bürger/Bürgerin sind.
2. Ausnahmen von der Visumpflicht
Bitte beachten Sie, dass in allen nachfolgend genannten Ausnahmefällen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise ein deutscher Aufenthaltstitel bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragt werden muss. Lediglich die Einreise nach Deutschland kann ohne Visum erfolgen. Ohne deutschen Aufenthaltstitel darf keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
Folgende Personengruppen benötigen kein Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt:
2.1 Staatsangehörige von:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
2.2 Staatsangehörige folgender Staaten, wenn die Einreise nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt:
Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.